AllgemeinPrüfungen Wintersemester 2021/22
Für universitäre Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 gilt weiterhin, dass ein Fernbleiben ohne Angabe eines Grundes erfolgen kann. Dies wird dann nicht als Fehlversuch gewertet und die Anmeldung zum Zweit- bzw. Drittversuch erfolgt in der Regel automatisch. Für eine bessere Prüfungsplanung sind die Studierenden jedoch angehalten, einen Rücktritt so früh wie irgend möglich bekannt zu geben. […]Für universitäre Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 gilt weiterhin, dass ein Fernbleiben ohne Angabe eines Grundes erfolgen kann. Dies wird dann nicht als Fehlversuch gewertet und die Anmeldung zum Zweit- bzw. Drittversuch erfolgt in der Regel automatisch. Für eine bessere Prüfungsplanung sind die Studierenden jedoch angehalten, einen Rücktritt so früh wie irgend möglich bekannt zu geben. […]