Prüfungen Wintersemester 2021/22

Für universitäre Prüfungen des Wintersemesters 2021/22 gilt weiterhin, dass ein Fernbleiben ohne Angabe eines Grundes erfolgen kann. Dies wird dann nicht als Fehlversuch gewertet und die Anmeldung zum Zweit- bzw. Drittversuch erfolgt in der Regel automatisch. Für eine bessere Prüfungsplanung sind die Studierenden jedoch angehalten, einen Rücktritt so früh wie irgend möglich bekannt zu geben. Für Staatsexamensprüfungen gelten ggf. abweichende Regelungen.