Erasmus-Stipendien für Praxisaufenthalte

Aus dem Erasmus-Fördertopf 2014 gibt es noch Restmittel für mindestens 60tägige Praxisaufenthalte an Firmen, Schulen, Krankenhäusern, Kanzleien und Universitäten und Forschungseinrichtungen in Europa (außer der Schweiz). Voraussetzungen (u.a.) für eine finanzielle Förderung sind:

  • Praxisaufenthalt ( Labor oder Forschungspraktikum, PJ, Referendariat, Lehrassistenz, Abschlussarbeit, Praktikum, etc.) von mind. 60 Tagen, also z.B. 15. Februar 2016 bis 14. April 2016
  • Der Praxisaufenthalt endet spätestens am 31. Mai 2016 und darf noch nicht begonnen haben.
  • Ausgenommen sind bestimmte EU-Einrichtungen

Infos für Bewerber (unter „Akademisches Jahr 2014/15“): https://www.fau.de/international/wege-ins-ausland/praxisaufenthalt-im-ausland/erasmus-praktika/

Studierende, die eine Zusage für einen Praxisaufenthalt im genannten Zeitraum haben, mögen sich umgehend melden bei Frau Bianca Köndgen, Referat für Internationale Angelegenheiten, E-Mail bianca.koendgen@fau.de.